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Kostenübernahme der Krankenkasse

Für deine Ernährungstherapie

Die Kosten für deine Ernährungstherapie können gemäß § 43 SGB V von deiner Krankenkasse teilweise oder vollständig übernommen werden. Dies setzt voraus, dass eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung kann vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und dient als Grundlage für unsere Therapie.

Ablauf zur Beantragung bei deiner Krankenkasse

  1. Ausstellung der Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes (DOWNLOAD hier unten)
  2. Damit wendest du dich an deine Krankenkasse und erfährst, wie hoch der Zuschuss sein wird
  3. Anschließend kontaktierst du uns als zertifizierte Anbieter für Ernährungstherapie. Wir erklären dir alles genau am Telefon und machen ein erstes Gespräch für eine detaillierte Anamnese aus.
  4. Wir senden dir einen Kostenvoranschlag den du in der Zwischenzeit zu deiner Krankenkasse sendest und dir genehmigen lässt, dass sie einen Teil der Kosten übernehmen werden.
  5. Dann beginnt schon unser gemeinsamer Weg. Bringe die ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigdann bitte zu unserem ersten Treffen mit. Wir freuen uns auf dich.
Notwendigkeitsbescheinigung
Hast du noch Fragen?

Kontaktiere uns gerne